Therapiekosten
Als Heilpraktiker habe ich die Möglichkeit, Sie direkt zu behandeln. Eine Verordnung eines Arztes ist in diesem Falle nicht notwendig.
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Gerne behandele ich Sie auch im Rahmen Ihrer privaten Heilmittelverordnung, z.B. KG und MT.
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Eine Therapieeinheit dauert immer 60 Minuten.
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So haben wir genügend Zeit, Beschwerden zu analysieren und zu besprechen sowie zu behandeln. Außerdem reflektieren wir die bisherige Therapie, um evtl. die Ziele anzupassen.
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Es ergeben sich Stand Januar 2024 folgende Kosten:
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Osteopathische Behandlung 100,00 €
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Osteopathische Erstbefundung zusätzlich 20,00 €
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Krankengymnastik 30 Minuten 50,00 €
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Manuelle Therapie 30 Minuten 55,00 €
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Massage 30 Minuten (auch inklusive Wärmeanwendung) 50,00 €
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Wärmeanwendung 15,60 €
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Kältetherapie 12,90 €
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Elektrotherapie 10,00 €
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Für Privatpatienten ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Sie besitzen eine Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen bezuschusst?
Dann bekommen Sie von mir eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker – GebüH, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse im Anschluss einreichen.
Sie haben von einem Arzt ein Rezept für Manuelle Therapie und Krankengymnastik, sowie weiteren Leistungen erhalten?
Dann erhalten Sie von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und reichen diese anschließend bei der Krankenkasse und evtl. der Beihilfe ein.
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Oder Sie tragen die Kosten alleine.
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Für gesetzlich Versicherte ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Sie tragen die gesamten Behandlungskosten privat.
Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen oder ihre Krankenkasse bezuschusst diese?
Dann erhalten Sie von mir eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker – GebüH und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein.
Ich weise darauf hin, dass nicht immer alle Kosten von den Krankenkassen zu 100% übernommen werden. Auftretende Differenzbeträge müssen von Ihnen privat getragen werden. Erkundigen Sie sich am besten im Voraus bei Ihrer Krankenkasse.